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Einsatz aber keiner kann kommen?!?

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"Badeunfall!" - Aber die Mitglieder der Wasserwacht kommen nicht zu Hilfe, denn sie können möglicherweise nicht losfahren - zumindest solange nicht, bis ein Kollege mit dem richtigen Führerschein eingetroffen ist! Hintergrund: Der EU- Führerschein berechtigt nicht zum Führen eines Fahrzeuges mit Bootsanhänger. Ein großes Hindernis für die ehrenamtlichen Helfer. Radio AWN hat den Laberweintinger CSU-Abgeordneten Josef Zellmeier auf die Problematik aufmerksam gemacht.
Die EU-Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass Inhaber der Führerscheinklasse B zwar Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen fahren dürfen, jedoch ohne Anhänger. Auch der neu-eingeführte "Feuerwehr-Führerschein", der bis 4,75 Tonnen gilt, löst das Problem der Wasserwacht nicht, weil in diesem "Sonderführerschein" Anhänger nicht inbegriffen sind, so Herbert Thöne von der Straubinger Wasserwacht gegenüber Radio AWN. Ein Zusatzführerschein würde das Problem zwar lösen, kostet jedoch rund 400 Euro. Ein Betrag, den man von den jungen Ehrenamtlichen nicht verlangen könne, meint Thöne. Die Lösung wäre eine Ausnahmegenehmigung.
Um diesem Ziel ein Stück näher zu kommen, hat Josef Zellmeier das Bayerische Innenministerium in einem Brief von dem Problem in Kenntnis gesetzt. Dort wird der Fall in den kommenden Wochen geprüft, so der Landtagsabgeordnete. Auch der Haibacher CSU-Bundestagsabgeordnete Ernst Hinsken und der Straubinger SPD-Landtagsabgeordnete Reinhold Perlak wollen sich dafür einsetzen, dass für junge Wasserwachtler eine Ausnahmegenehmigung gefunden werden kann. Bei der Bogener Wasserwacht sind von dieser Problematik etwa sieben bis acht Personen betroffen.

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