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Vorstandschaft im Überblick |
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| Information | StrukturDie Wasserwacht in Bayern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Ortsgruppen wählen jedoch ihre eigenen Vorstände, wie ein normaler Verein dies auch tut. Diese gewählten Vorstände sind im Kreis- und Bezirksverband stimmberechtigt. Der gewählte Vorstand kann die Vorstandschaft erweitern und Aufgaben deligieren. Diese erweiterten Vorstände wie z.B. der EDV-Beauftragte sind jedoch nicht stimmberechtigt. |

| Information | WahlrechtBei der Wahl des Vorstandes sind alle aktiven Mitglieder der Wasserwacht die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben Wahlberechtigt. | |