Ausbildungen bei der
Wasserwacht
Überblick der Ausbildungen
- Erste Hilfe Kurs
- Rettungsschwimmabzeichen
- Bronze
- Silber
- Gold
- Sanitäskurs A,B
- Wasserretter (SAN-C)
- Motorbootführer
- Rettungstaucher
- Wachleiter
- Einsatzleiter - SEG
- Einsatzleiter - WRD
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Deutsches Rettungsschwimmabzeichen
Das
deutsche Rettungschwimmabzeichen
Silber (DRSA-Silber) ist Bestandteil der Grundausbildung jedes
Wasserwachtlers. Das Abzeichen
muss von unseren aktiven Mitgliedern jedes Jahr
wiederholt werden, ansonsten ist die Teilnahme am Wachdienst in unserer
Ortsgruppe ausgeschlossen.
Folgende Leistungen werden dabei geprüft:
- 400 m Schwimmen in höchstens 15 Minuten,
- davon 50 m Kraulschwimmen
- 150 m Brustschwimmen
- 200 m in Rückenlage
mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit
- 300 m Schwimmen in Kleidung in
höchstens 12 Minuten, anschließend im Wasser
entkleiden
- Sprung aus 3 m Höhe
- 25 m Streckentauchen
- Dreimal Tieftauchen von der
Wasseroberfläche
- zweimal kopfwärts
- einmal fußwärts
innerhalb von 3
Minuten mit dreimaligem Heraufholen
eines 5 kg-Tauchringes aus 5m Tiefe
- 50 m Transportschwimmen: Schieben in
höchstens
1:30 Minuten
- Nachweis der Kenntnisse zur Vermeidung von Umklammerungen
sowie Fertigkeiten zur Befreiung aus:

- Halsumklammerung von hinten
- Halswürgegriff von hinten
- 50 m Schleppen in höchstens 4 Minuten, beide
Partner in Kleidung, die ein Hälfte der Strecke mit
Achselgriff, die andere mit einem
Fesselschleppgriff
- Nachweis der Kenntnisse von Atmung und
Blutkreislauf sowie Durchführung der Wiederbelebung
- Kombinierte Übung, die ohne
Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:
- 20 m Anschwimmen in Bauchlage - Abtauchen auf 3-5 m Tiefe
- Heraufholen eines 5 kg-Tauchringes oder eines gleichartigen
Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen
- Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff
- 25 m Schleppen
- Anlandbringen des Geretteten
- 3 Minuten Vorführung der Wiederbelebung
- Nachweis folgender Kenntnisse:
- Gefahren an und im Wasser
- Hilfe bei Bade-, Boots- und
Eisunfällen (Selbst- und Fremdrettung)
- Rechte und Pflichten bei Hilfeleistung
- Rettungsgeräte
- Aufgaben der DRK-Wasserwacht
- Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
Rettungstaucher und Leinenführer

Die Ausbildung zum Rettungstaucher
beinhaltet zugleich die Ausbildung
zum Leinenführer
- Voraussetzungen:
- DRSA Silber
- Sanitätsausbildung A,B,C
- G31 Untersuchung (Überdruck)
- Ausbildung:

- 105 Unterrichtseinheiten
- 30 Pflichttauchgänge
Wenn bereits ein 1-Stern-Tauchschein vorhanden ist, verkürzt
sich die Anzahl der Pflichttauchgänge auf 20 Stück,
beim 2-Stern-Tauchschein auf 15 Stück
- Muss innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden
- Bad und Freiwasserausbildung
- Jedes Teilgebiet wird mit einer Prüfung
abgeschlossen
- Ausbildung erfolgt nach GUV 2101
- Nach der Ausbildung jährlich:
- 10 Tauchgänge unter Einsatzbedingungen
- G31 Untersuchung