Wasserwacht Tegernsee-Rottach-Egern

Eisrettung

Eis kann aufgrund verschiedener Einflüsse an verschiedenen Stellen eines Gewässers recht unterschiedliche Dicken aufweisen. Bodenwärme, Strömungen, Zuflüsse warmer Industriegewässer, Gasbläschen aus schlammigem Grund, dünn überfrorene Fischereilöcher und Einbruchstellen sowie Eisrisse sind mögliche Ursachen dafür. Bereits bei geringer Belastung können solche Eisflächen bersten. Eine Eisfläche sollte deshalb nur dann betreten werden, wenn absolut sicher ist, daß die Tragfähigkeit des Eises ausreicht. Dabei ist auch zu beachten, daß Schnee ein sehr schlechter Wärmeleiter ist und, daß aus diesem Grund schneebedeckte Eisflächen meist dünner sind als schneefreie.

Folgende Eisdicken gelten als ausreichend :
    für einen einzelnen Menschen.....................5cm
    für mehrere Menschen (z.B. Eisstockschießen).....8cm
    für Schlittenfahrzeuge..........................12cm
    für Fahrzeuge (z.B. Autos)......................18cm
Eine Selbstrettung aus dem eisigen Naß der winterlichen Gewässer muß innerhalb kürzester Zeit durchgeführt werden. Bereits wenige Minuten, nachdem der Verunglückte ins Wasser geraten ist, werden seine Glieder durch die Kälte so steif, daß alle Versuche einer Selbstrettung scheitern werden. Da die unmittelbare Berührung mit dem eiskalten Wasser starke Schmerzen verursacht, müssen alle geistigen und körperlichen Kräfte mobilisiert werden, um eine Panik zu vermeiden und möglichst schnell das eiskalte Wasser verlassen zu können. Bei allen Unfällen in winterlichen Gewässern sollte der Verunglückte seine Kleidung anbehalten, da sie wenigstens einen geringfügigen Wärmeschutz bietet. Ausgenommen sind schwere Wintermäntel und Schuhe.
Bei der Rettung eines im Eis eingebrochenen Menschen muß der Retter bedenken, daß das offensichtlich nicht mehr genügend tragfähige Eis für den Helfer eine erhebliche Gefahr darstellt. Er muß sich aber auch bewußt sein, daß sich der Eingebrochene wegen der raschen Erstarrung seiner Glieder nur kurze Zeit an der Oberfläche halten kann und daher höchste Eile geboten ist.
Sofern es möglich ist, wird die Rettung von Land aus durchgeführt. Der Retter reicht, schiebt oder wirft dem Verunglückten Hilfsmittel wie Bretter, Stangen, Leitern, Gartentische und -bänke aus Holz, Türen, Leinen, Teile von Holzzäunen, Äste oder auch Strauchwerk zu. Besser wären ein Rettungsball oder Rettungsring mit Leine.
Gelingt es dem Verunglückten nicht, selbst freizukommen, so muß der Retter ihm auf dem Eis zu Hilfe kommen. Hierbei darf sich der Helfer der Einbruchstelle nie stehend nähern. Er schiebt sich vielmehr liegend, möglichst mit ausgebreiteten Armen, zum Eisloch vor. Von großem Vorteil ist es, wenn er sich auf einer großflächigen Unterlage (Türe, breites Brett) liegend an den Eingebrochenen heranschiebt.
Sind mehrere Retter an der Unfallstelle, so sollte der erste Retter möglichst mit einer Leine gesichert werden.
Hat sich der Retter der Einbruchstelle genügend genähert, schiebt er vorhandene Hilfsmittel wie Bretter, Leitern oder ähnliches über die Einbruchstelle, um die Tragfähigkeit des Eises zu erhöhen und um dem Eingebrochenen die Möglichkeit zu geben, sich selbst daran herauszuziehen.

Ist der Eingebrochene unter dem Rand des Eisloches verschwunden, so ist eine Rettung wesentlich schwieriger und der Erfolg unsicherer. Die Rettung kann durch Tauchen nach dem Untergegangenen versucht werden.
Hierbei müssen jedoch drei Grundsätze unbedingt beachtet werden:

  1. Grundsatz

  2. Der Retter taucht in voller Kleidung (ohne Schuhe), um einer Unterkühlung zu begegnen.
  3. Grundsatz

  4. Der Retter muß durch eine kräftige Leine, die von einem zweiten Helfer gehalten wird, gesichert sein. Der zweite Retter hat darauf zu achten, daß sich die Leine nicht am scharfen Eisrand durchscheuert.
  5. Grundsatz

  6. Wenn der Taucher nicht mit Tauchgerät und Tauchanzug ausgerüstet ist, darf nicht länger als 20 Sekunden getaucht werden. Nach Ablauf dieser Zeit muß der Taucher (auch gegen seinen Willen) herausgezogen werden. Weitere Tauchversuche dürfen von demselben Taucher nur durchgeführt werden, wenn er einen Tauchanzug trägt. Ansonsten muß ein anderer Retter tauchen.
    Ist der Verunglückte unter eine dünne Eisdecke geraten (2-3 cm), z.B. durch einen Sturz von einer Brücke oder einem Steg, so kann der Retter auch versuchen, die Eisdecke auf einer möglichst großen Fläche zu zertrümmern, um dem Untergegangenen die Möglichkeit zum Auftauchen zu verschaffen.
Das Tauchen unter das Eis bei fließenden Gewässern ist äußerst lebensgefährlich und zudem ohne Erfolgsaussichten, da der Untergegangene abtreibt.
Sind die Strömungsverhältnisse gut bekannt, kann versucht werden, in hinreichender Entfernung flußabwärts Löcher in das Eis zu schlagen, um den dort vorbeitreibenden Verunglückten herausholen zu können.

Die sicherste Rettung von treibenden Eisschollen ermöglicht ein stabiles Boot (kein Schlauchboot), wenn zwischen den Eisschollen genügend Fahrwasserbreite vorhanden ist. Ein Anstoßen mit dem Boot an die Scholle, auf der sich der Verunglückte befindet, ist zu vermeiden, um ein Abgleiten der zu rettenden Person zu verhindern. Der Verunglückte wird über das Heck in das Boot gebracht.


Ein Eisrettungsschlitten im Einsatz

Die SEG-Wasserwacht Miesbach ist für Eisunfälle mit einem Eisrettungsschlitten ausgerüstet. Der Schlitten wird mit dem Einsatzfahrzeug zum Einsatzort gebracht. Die Rettungsleitstelle löst in einem solchen Fall die Funkmeldeempfänger der betreffenden Wasserwachtler aus.

Ein Rettungsschlitten aus Bad Reichenhall






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